"Arbeitsunfall" der besonderen Art

Smartphone samt Firmen-Mails futsch – was nun?

08.05.2013

Grundsätzliche Sicherheit des Smartphones

Smartphones sind "Geheimnisträger" und müssen somit besonders vor fremdem Zugriff geschützt werden. Ein paar einfache Tipps von McAfee helfen, Internetkriminellen das Leben ein bisschen schwerer zu machen.

Der Admin liest mit

Nur ein Gerät für Beruf und Privatleben zu verwenden ist bequem. Bei den vorgeschriebenen Backups werden die privaten Daten jedoch mitgespeichert – und liegen dann unter Umständen dem Arbeitgeber vor. Arbeitnehmer sollten sich vorab genau erkundigen, welche Daten das Unternehmen sichert.

Haftbarkeit bei Verlust oder Diebstahl

Wer haftet bei Verlust oder Diebstahl für das Gerät? Wer stellt einen Ersatz und wann muss der Arbeitgeber spätestens über den Verlust informiert werden?

Sicherlich möchten die Sicherheitsverantwortlichen verhindern, dass sensible Daten in die falschen Hände kommen. Programme zum auffinden, sperren und löschen gehören bereits zum Standard. Sie ermöglichen den Administratoren, Geräte aus der Ferne zu sichern. Vielen Usern ist dabei aber nicht bewusst, dass eine Löschung alle Daten betrifft – also auch private Fotos und Kontakte.

Backup persönlicher Daten

Zu prüfen ist ferner, ob der Mitarbeiter ein eigenes Backup durchführen darf. Denn tut er dies, speichert er u.U. Firmendaten auf seinem privaten Rechner, was auch nicht im Sinne der Admins ist.

Datenrettung

Ist im Falle eines Defekts eine Datenrettung nötig, muss die Frage nach der Kostenübernahme geklärt werden. Erhält der Arbeitgeber alle geretteten Daten, können auch private darunter sein. Häufig sind Dateinamen beschädigt und alle Dateien müssen zur Bestimmung geöffnet werden. Auch in diesem Fall liest der Admin die Privatpost des Arbeitnehmers.

Beim Jobwechsel

Was geschieht im Falle einer Kündigung mit den Daten und dem Gerät? Sind die Daten überhaupt zu trennen, z. B. im Adressbuch und wer führt die Löschung durch?Detailliere Absprachen bezüglich des Umgangs mit den Daten auf BYOD-Geräten sind dringend erforderlich und nicht nur im Sinne der Unternehmen – auch die Arbeitnehmer selbst sind aufgefordert, sich zu ihrem eigenen Schutz um größtmögliche Sicherheit zu bemühen.

Tobias K. hatte übrigens Glück im Unglück. Sein Smartphone war nach dem feuchtfröhlichen Abend aus der Tasche und in einen Spalt zwischen Sitz und Autotür des Taxis gerutscht, wo der Taxifahrer es zwei Tage später beim Reinigen seines Fahrzeugs fand. Unversehrt und unausgelesen. (oe)

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