Müssen Manager künftig wirklich stärker haften?

So richten Sie ein Risikoüberwachungssystem ein

15.09.2009

Claim-Management im Tagesgeschäft

Im Rahmen des Claim-Managements gehören folgende Aspekte auch und gerade im Tagesgeschäft in jedem Einzelfall auf den Prüfstand:

- Festlegung des Vertragspartners

- Definition der Leistungspflichten

- Preis und Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen/Incoterms 2000

- Sicherheiten (z.B. Akkreditiv, Ausfallbürgschaft, Eigentumsvorbehalt)

- Gewährleistung und Haftung

- Laufzeit des Vertrages (bei Dauerschuldverhältnissen)

- Vertragsstrafen und pauschalisierter Schadenersatz

- Risikodeckung durch Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherer

- Auswirkung des Vertragsverhältnisses auf andereRechtsbeziehungen (z.B.

- Handelsvertreteransprüche)

- Geltung von AGB

- Rechtswahl/Gerichtsstand/Schiedsgerichtsbarkeit

Die vorstehende Aufzählung kann nicht abschließend sein. Sämtlichen Aspekten gemeinsam - und erst recht in ihrem Zusammenwirken - ist, dass ein nachlässiges Claimmanagement durch unterlassene oder nicht ausreichende Vertragsgestaltung für das Unternehmen existenzvernichtende Wirkungen haben kann, wenn die dadurch eintretenden Verluste nicht mehr anderweitig aufgefangen werden können. Insbesondere mittel ständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung verkennen häufig, dass sie nach den gesetzlichen Regelungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung für Vertragspflichtverletzungen in unbegrenzter Höhe haften und auch eine Risikodeckung durch Betriebshaftpflichtversicherer nicht oder nur unzureichend besteht.

Wenn es um die Einschätzung von Risiken etwa aus dem Tagesgeschäft der Unternehmer geht, kann der Blick verklärt sein mit Rücksicht auf die Bilanzierung und insbesondere die Bildung von notwendigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Die im Rahmen der Bilanzierung auszustellende Wahrscheinlichkeitsprognose, wonach es darauf ankommt, ob mehr Gründe für als gegen das Be- oder Entstehen einer Verbindlichkeit sprechen, wird regelmäßig nur dann zu einer objektiv kaufmännisch vernünftigen Beurteilung führen, wenn das Claimmanagement ernst genommen wird. Risikomanagement und insbesondere Claimmanagement sind daher unabdingbare Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss, dessen Veröffentlichung dem Schutz der Gläubiger dient.

Neben dem Vertragsmanagement können weitere Aspekte als unternehmenstypische Risikofaktoren zu beachten sein. In diesem Zusammenhang zu erwähnen sind etwa Umweltgefährdungen, die produktionsbedingt sein können, aber auch von außen (z.B. von benachbarten Unternehmen) in das eigene Betriebsgrundstück "hineingetragen" werden. Dass in solchen Fällen der Eigentümer eines Grundstücks als so genannter Zustandsstörer von den zuständigen Behörden auf kostenintensive Gefahrermittlungsmaßnahmen und Beseitigung einer Gefahrdung in Anspruch genommen werden kann, auch wenn er nicht Verursacher der Umweltbelastung ist, stellt einen weiteren Ansatzpunkt eines zielorientierten Risikomanagements dar.

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