Kondome übers Internet bestellt

Suchmaschinenwerbung - kein Hinweis auf Abgabebeschränkung

10.06.2010

Praxistipp:

Obwohl die Rechtssprechung des OLG Hamm zum Thema Suchmaschinenwerbung sehr liberal ist, sollten Internethändler mit einer Suchmaschinenwerbung vorsichtig sein. Soweit wie möglich sollten Einschränkungen oder plakative Werbeaussagen vermieden werden, auch wenn dies auf Grund des eingeschränkten Platzes bei Suchmaschinenanzeigen schwierig ist. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Kontakt und Infos:

Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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