Klären Sie Ihre Kunden auf

Tipps zum Erwerb gebrauchter Software

05.03.2008

Umstritten ist, welche Anzahl von Lizenzen weiterverkauft werden können, wenn eine Unternehmenslizenz mit unbeschränkter Nutzerzahl erteilt wurde. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Kleinbetrieb mit wenigen Mitarbeitern seine Unternehmenslizenz an einen Großkonzern verkauft. Hier muss eine Einschränkung stattfinden. Diese erfolgt dadurch, dass rechtlich die Anzahl von Lizenzen weiterverkauft werden kann, die tatsächlich auch im Verkäuferunternehmen genutzt wurden. Beim Kauf einer solchen Software ist es sinnvoll, sich eine schriftliche Bestätigung der Anzahl der tatsächlich genutzten Lizenzen vom Verkäufer einzuholen. Die Möglichkeit der Anpassung der Lizenzanzahl wird beim Verkauf nicht mit übertragen.

Im Terminalbetrieb verwendete Mehrplatzlizenzen können wenig problematisch mit der Masterkopie und den darin verkörperten Nutzeranzahlberechtigungen als Gebrauchtsoftware gekauft werden. Auch hier muss sichergestellt werden, dass die Masterkopie auch vom Terminalserver des Verkäufers gelöscht wurde, bevor sie auf den Server des Käufers aufgespielt wird.

PC-Netzlizenzen, bei denen eine installationsfähige Version der Software auf dem zentralen Server bereitgestellt wird, können ebenfalls erworben werden, soweit gewährleistet ist, dass sämtliche Kopien auf den Rechnern des Verkäufers gelöscht sind.

Sollte bereits eine Masterkopie einer Mehrplatzlizenz auf dem Rechner vorhanden sein, so ist es sinnvoll, lediglich Lizenzen zur Erweiterung ohne eine weitere Masterkopie zu erwerben. Ob dies möglich ist, wird in der juristischen Literatur heiß diskutiert. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass die einzelnen Lizenzen lediglich innerhalb der übergebenen Masterkopie-CD-ROM verkörpert sind und nicht für sich selbst stehen können. Das Landgericht Hamburg hat in einem Rechtsstreit entschieden, dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung des Softwareherstellers wirksam möglich ist (Urteil vom 29.06.2006, Az.: 315 O 343/06). Der Einkauf von aufgespalteten Mehrplatzlizenzen erfordert eine genaue rechtliche Betrachtung der beim Verkäufer vorhandenen Lizenzart und der beim Käufer vorhandenen Lizenzvoraussetzungen. Sinnvoll ist es, sich hier rechtlich kompetent begleiten zu lassen.

Zur Startseite