Trend zur Produktmanipulation - auch das ist Betrug

16.11.2005
Von Scheja 

Darüber hinaus stellt die Veränderung des Produkts auch eine Markenverletzung dar. So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 23.02.2000 festgestellt, dass der Vertrieb von Softwaredatenträgern ohne die vom Hersteller vorgesehenen Produktbestandteile Handbuch, Echtheitszertifikat und Registrierkarte in die Markenrechte des Herstellers eingreift. Der Händler, der die Originalverpackung und einzelne Produktbestandteile vor dem Weitervertrieb entfernt und/oder ein derartig verändertes Produkt verkauft, verschlechtert die Ware und beschädigt den guten Ruf und die Seriosität des Markeninhabers.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall ging es um den einzelnen Vertrieb einer CD-ROM des Produktes "Microsoft Windows 98". (OLG Karlsruhe). Weitere Gerichte, etwa das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 07.04.2000 in CR 2000, 586), das Landgericht Köln (Urteil vom 25.04.2001 - AZ 28 O 590/00) und das Landgericht Hamburg (AZ 308 O 374/99) haben diese Auffassung bestätigt.

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