Nach fast 800 Anzeigen

Über 5 Jahre Haft für Fake-Shop-Betreiber

Peter Marwan lotet kontinuierlich aus, welche Chancen neue Technologien in den Bereichen IT-Security, Cloud, Netzwerk und Rechenzentren dem ITK-Channel bieten. Themen rund um Einhaltung von Richtlinien und Gesetzen bei der Nutzung der neuen Angebote durch Reseller oder Kunden greift er ebenfalls gerne auf. Da durch die Entwicklung der vergangenen Jahre lukrative Nischen für europäische Anbieter entstanden sind, die im IT-Channel noch wenig bekannt sind, gilt ihnen ein besonderes Augenmerk.
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis nahm im Frühjahr 2018 vier Männer fest. Sie hatten über den Fake-Shop oneupyou.com Elektronikartikel verkauft, aber nicht geliefert. Jetzt wurde der Hauptverdächtige zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Am 20. März 2018 hatte die Polizei nach Wohnungsdurchsuchungen in Niederkassel und Köln vier Männer festgenommen. Ihnen wurde vorgeworfen, Drahtzieher eines groß angelegten Betrugs mit einem Fake Shop zu sein (ChannelPartner berichtete).

Viele Fake-Shops nutzen Daten tatsächlich existierender Firmen für ihren Webauftritt. Das macht es Verbrauchern schwer, Online-Betrug zu erkennen.
Viele Fake-Shops nutzen Daten tatsächlich existierender Firmen für ihren Webauftritt. Das macht es Verbrauchern schwer, Online-Betrug zu erkennen.
Foto: Shutterstock/fizkes

Sie boten unter der Internet-Domain oneupyou.com Artikel wie Smartphones und Tablets zu stark ermäßigten Preisen und Bezahlung per Vorkasse an. Die bezahlten Waren wurden allerdings nicht ausgeliefert. Daraufhin gingen fast 800 Anzeigen bei der Polizei ein. Die Hintermänner im Alter von 38 bis 53 Jahren hatten mit dem vermeintlichen Online-Shop demnach über 300.000 Euro ergaunert.

Jetzt wurde der Hauptverdächtige dafür zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Strafmaß ist bei solchen Betrugsseiten durchaus üblich. Zum Beispiel verurteilte das Landgericht München im Juni 2017 einen 35-jährigen Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft, weil er mit insgesamt 19 Fakeshops insgesamt 430.000 Euro erbeutet hatte.

Hinter dem Fake-Shop oneupyou.com stand eine in Troisdorf registrierte Firma. Nach langwierigen Ermittlungen konnten vier in Köln wohnhafte Männer mit türkischen Wurzeln als Hintermänner identifiziert werden. Sie hatten ihre wahre Identität mit gefälschten griechischen Pässen verschleiert. Mit den falschen Personalien eröffneten sie Konten, nahmen Kredite auf, mieteten Räume an und gründeten Firmen.

Das scheint kein Einzelfall zu sein. Der Geschäftsführer eines niedersächsischen Systemhauses berichtete der ChannelPartner-Redaktion, er habe ebenfalls schlechte Erfahrungen mit organisierten Banden mit angeblich griechischer Identität gemacht. Ihm zufolge ist es offenbar relativ einfach, sich griechische Papiere zu verschaffen, was Betrüger ausnutzen. Daher rät er zur Vorsicht, wenn griechische Papiere im Spiel sind und das Geschäft besonders lukrativ erscheint. "Die Betrüger haben es oft auf kleinere Händler abgesehen, für die ein Deal mit 20 Notebooks schon etwas Besonderes ist", so der Systemhaus-Chef.

Mangelnde Identitätsprüfung als Problem

Oft dauert es lange, bis die Ermittler die Hintermänner betrügerischer Online-Shops fassen können. Dazu trägt neben falschen Identitäten oft auch bei, dass sie über Landesgrenzen hinweg operieren. Außerdem sind die Behörden darauf angewiesen, dass Opfer Anzeige erstatten, um tätig werden zu können. Das tun viele jedoch nicht. Manche verzichten darauf, weil es ihnen peinlich, auf Betrüger hereingefallen zu sein, anderen scheint der entstandene Schaden die mit einer Anzeige befürchtete Mühe nicht wert zu sein.

Im Mai hatten sich deshalb in Deutschland die Verbraucherschutzministerien der Länder beraten, wie sie verstärkt gegen Fake-Shops im Internet vorgehen könnten. Eine der geplanten Maßnahmen ist es, die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain künftig nur noch nach einer Identitätsprüfung zu ermöglichen. Bisher ist es auch ohne Nachweis der Identität möglich, eine Internetseite mit de-Adresse anmelden.

Hohe Dunkelziffer bei Betrug durch Fake-Shops

Genaue Zahlen zur Zahl der betrügerischen Online-Shops und den erfassten Betrugsfällen liegen nicht vor. Das liegt auch daran, dass diese Betrugsart in der Kriminalstatistik nicht extra erfasst wird. Experten und Polizei gehen zudem davon aus, dass bei diesem Betrugsdelikt die Dunkelziffer besonders hoch ist. Warnungen vor neuen, vermutlich betrügerischen Online-Shops gibt es fast täglich.

Mit diesen Bildern von Überwachungskameras von Geldautomaten fahndet die Polizei Bochum derzeit nach Personen, denen der Betrieb eines Fake Shops für Handys, Tablets und Fernsehgeräte vorgeworfen wird.
Mit diesen Bildern von Überwachungskameras von Geldautomaten fahndet die Polizei Bochum derzeit nach Personen, denen der Betrieb eines Fake Shops für Handys, Tablets und Fernsehgeräte vorgeworfen wird.
Foto: Polizei Bochum

So fahndet aktuell die Polizei in NRW nach Personen, die im August und September 2018 Fake-Online-Shops betrieben haben. Ihnen wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, weil sie unter anderem Handys, Tablets und Fernsehgeräte angeboten, nach dem Eingang der Zahlung auf ein Geschäftskonto aber nicht ausgeliefert haben. Von diesem Konto haben bislang fünf jüngere Männer an Geldautomaten in Herne, Essen und Recklinghausen Geld abgehoben und wurden dabei von der Überwachungskamera erfasst.

Außerdem hat die Seite Onlinewarnungen.de alleine in den vergangenen Tagen nach Hinweisen von Verbrauchern und Überprüfung der Shops morellino.store und navarro24.store und haushaltware.net als verdächtig eingestuft. Hinwiese darauf sind etwa unpassende Steuernummern und Handelsregisterauszüge, Registrierung der Domains über einen Anonymisierungsdienst, keine telefonische Erreichbarkeit und im Impressum frei erfundene Angaben oder, noch schlimmer, von anderen Webseiten übernommene Angaben. Dadurch erhalten immer wieder auch seriöse Firmen schlagartig zahlreiche Anrufe erboster Betrugsopfer.

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