Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus - welche Rechte hat der Arbeitnehmer?

19.04.2007
Von Markus Laumann
Die Unterschiede der Gratifikationsarten liegen jeweils im Detail und können unterschiedliche Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. Rechtsanwalt Markus W. Laumann über die dazugehörigen Rechte und Pflichten.

Unter dem Überbegriff Gratifikation ist eine Zuwendung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer aus bestimmten Anlässen zu verstehen. Darunter werden sowohl Bonuszahlungen, die Zahlung eines 13. Monatsgehalts, das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, (Leistungs-) Prämienzahlungen sowie Zahlungen aufgrund von individuellen Zielvereinbarungen zusammengefasst. Die Unterschiede bei der Ausgestaltung der einzelnen Gratifikationsarten liegen jeweils im Detail und können unterschiedliche Auswirkungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber haben.

Die Gratifikationen finden ihre rechtliche Grundlage regelmäßig in den Arbeitsverträgen, aufgrund von Individualvereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, in Betriebsvereinbarungen sowie bei tarifgebundenen Arbeitsvertragsparteien hier aufgrund der möglichen Regelungen innerhalb eines Tarifvertrages. Darüber hinaus kann es zu einem Anspruch der Arbeitnehmer auf entsprechende Gratifikationszahlungen durch die so genannte "betriebliche Übung" kommen.

Ein Anspruch aufgrund der "betrieblichen Übung" besteht regelmäßig dann, wenn der Arbeitgeber dreimal in Folge ohne Vorbehalt die Gratifikation an den Arbeitnehmer geleistet hat. Sämtliche Gratifikationszahlungen, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder der Art und Weise der Leistung, sind als Lohnbestandteile anzusehen, unterliegen der Lohnsteuerpflicht und sind sozialversicherungspflichtig.

Über die Anwendung der "März-Klausel" bei der Lohnabrechnung können Gratifikationen, die auf das Vorjahr bezogen sind, allerdings erst im Folgejahr bis einschließlich März durch den Arbeitgeber gezahlt werden, mit einer Korrekturrechnung noch in die Jahresbruttosumme eingerechnet werden. Oftmals ist die Berechnung für sozialversicherungs- oder versicherungsrechtliche Sachverhalte für den Arbeitnehmer günstig.

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