Vertragsgestaltung für IT-Freiberufler

29.03.2007
Von Dr Benno

5. Wettbewerbsverbote

Die meisten Verträge von Freiberuflern, die über Agenturen und nicht direkt für den Endkunden tätig sind, beinhalten Wettbewerbsverbote. Diese werden manchmal auch anders bezeichnet wie beispielsweise als Kundenschutzklausel, Loyalitätsvereinbarung, Geheimhaltungsgebot oder Treupflicht.

Will der Freiberufler dann nach Abschluss des Projektes direkt für den Endkunden arbeiten, stellt sich die Frage, inwieweit das Wettbewerbsverbot wirksam ist.

Die Rechtsprechung hat dazu drei Kriterien entwickelt. Danach ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot dann unwirksam, wenn
- keine Karenzentschädigung vereinbart wurde
nur für einen Auftraggeber gearbeitet wurde
die Vertragsdauer länger als ein Jahr war.

6. Fazit

Wie gesehen, stecken die rechtlichen bzw. steuerlichen Probleme für Freiberufler häufig im Detail. Hinzu kommt, dass es zwischen den einzelnen Bereichen Vertrag, Steuer und Rentenversicherung zahlreiche Beziehungen gibt, die sich unterschiedlich auswirken können, wie z.B. eine langjährige Vertragdauer mit einem Auftraggeber, die eher ungünstig in Bezug auf die Rentenversicherungspflicht aber eher günstig in Bezug auf die Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots.

Für Freiberufler ist daher eine umfassende, um nicht zu sagen ganzheitliche Beratung wichtig, die alle Aspekte mit einbezieht und abwägt.

Nur so lassen sich die vielfältigen, häufig unterschätzten Risiken erkennen, angemessen bewerten und reduzieren bzw. vermeiden.

Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald. Bremen, Justitiar des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik (BVSI) e. V. (weitere Informationen dazu siehe Kasten). Kontakt zu Dr. Grunewald unter www.dr-grunewald.de (Dr. Benno Grunewald/mf)

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