Schufa-Datenbank

Vom Schuldner zum Straftäter

11.09.2008
Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung in der Datenbank der Schufa bereiten Probleme.

Der Schuldenkompass 2007 (www.schulden-kompass.de) zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von privaten Haushalten in Deutschland überschuldet ist. Gläubiger sind dann oftmals daran interessiert, dass der Betroffene eine so genannte "Eidesstattliche Versicherung" (EV) abgibt, in der die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden müssen. Allein dieser Vorgang schränkt die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Schuldners allerdings erheblich ein. Verpasst man zudem den Termin zur Abgabe dieser Erklärung, besteht sogar die Möglichkeit, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen wird. Diese Vorgänge werden in einem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten- für regelmäßig drei Jahre - vermerkt. Dieses Verzeichnis ist Dritten zugänglich, das gilt beispielsweise auch für die Schufa Holding AG.

Schnell landet so die Information über einen erlassenen Haftbefehl im Datenbestand der Schufa Holding AG. Die Folgen für den Betroffenen sind massiv: Man muss sich nur einmal ausmalen, was passiert, wenn eine Bank im Rahmen einer geplanten Kontoneueröffnung obligatorisch den Datenbestand der Schufa abfragt und dort entdeck, dass gegen ihren potentiellen Kunden ein Haftbefehl erlassen wurde. - Der Girokontovertrag jedenfalls kommt sicher nicht zustande. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass auch vorhandene Kreditkarten umgehend gesperrt werden und auch potentielle Vermieter oder Arbeitgeber oder sonstige Vertragspartner werden von einem Vertragsschluss wohl ebenfalls Abstand nehmen.

Wer ist die Schufa? / Wer führt das Schuldnerverzeichnis?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, die Schufa Holding AG, ist eine so genannte Auskunftei. Verbreitet ist auch der Begriff Wirtschaftsauskunftsdienst. Das sind Unternehmen, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen bereithalten. Sie ist jedoch nicht die "Urheberin" des Schuldnerverzeichnisses. Diese Daten werden von den Vollstreckungsgerichten bereitgehalten und sind jedem zugänglich. Da die Schufa letztlich ein Warnsystem zum Schutz vor kreditunwürdigen Personen ist, nutzt sie auch diese Datenquelle. Dazu ist sie berechtigt, auch wenn die Aufnahme in ihre Datenbank an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Auch zahlreiche andere Auskunfteien nutzen die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse als Datenquelle.

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