Schufa-Datenbank

Vom Schuldner zum Straftäter

11.09.2008

Welche Folgen drohen, wenn ein Haftbefehl in der Datenbank steht?

Schon "durchschnittliche" Negativeinträge (z.B. Kündigung eines Darlehens, Fälligstellung einer Forderung) können mitunter erhebliche Folgen auslösen. Kreditkarten werden gesperrt, Kredite werden nur noch zu schlechten Konditionen oder gar nicht erteilt. Wenn Sie die unerwartete Fälligstellung eines Kredites jedoch nicht auf Anhieb zurückzahlen können, erlangt der Eintrag für Sie existentielle Bedeutung. Unternehmer verlieren auf diese Weise Vertragspartner, Angehörige der Finanzbranche ihre Anstellung. Dies sind die Folgen "durchschnittlicher" Negativeinträge.

Ein Haftbefehl zur Erzwingung einer EV ist eine so genannte "freiheitsentziehende Maßnahme". Jedem Bundesbürger ist bekannt, dass dies nur in gravierenden Fällen möglich ist. Selbst potentielle Straftäter, so die öffentliche Meinung, müssten bisweilen nicht im Gefängnis bleiben. Ein Haftbefehl wirkt sich daher nachhaltig auf den Ruf des Betroffenen aus und das kleine Wörtchen "Haftbefehl" in der Schufa-Datenbank hat katastrophale Folgen. Die Eröffnung eines Kontos oder die Erlangung eines Darlehens ist faktisch ausgeschlossen. Ein berufliches Fortkommen, zumindest in der Finanzbranche, ist kaum denkbar. Auch Vermieter lassen sich oft eine Schufa-Selbstauskunft der Bewerber vorlegen.

Wie können sich Betroffene vor den negativen Folgen schützten?

Natürlich "lohnt" es sich, Termine zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung einzuhalten, weil es dann einem Gläubiger gar nicht möglich ist, einen Haftbefehl zu beantragen. Sodann besteht die Möglichkeit, zunächst bei der Schufa Holding AG und natürlich auch bei allen übrigen Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Selbstauskunft zu verlangen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und wer diese Daten bei der Schufa gemeldet hat. Danach stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Widerruf, Löschung, Unterlassung und ggf. auch auf Schadenersatz zur Seite. In den Fällen, in den Haftbefehle eingetragen sind, kommt es vor, dass die Schufa Holding AG diese Daten selbst recherchiert hat. Aber auch Dritte oder andere Auskunfteien können verantwortlich sein.

Ihre erste Möglichkeit besteht darin, das Vollstreckungsgericht zur Löschung aufzufordern. Haben Sie Erfolg damit, können Sie sich anschließend bei der Schufa oder jedem anderen Wirtschaftsauskunftsdienst melden und die Löschung verlangen. Als "Einzelkämpfer" ist dies nicht leicht. Das Datenschutzrecht ist mittlerweile eine Domäne für Experten geworden. Sollten Ihnen die zuvor beschriebenen Folgen drohen, "zahlt" sich eine qualifizierte Beratung buchstäblich aus.

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