"Privatverkäufer" als Unternehmer

Wann eBay-Verkäufer Umsatzsteuer abführen müssen

10.10.2012

Nicht nur Zahl und Umfang der Verkäufe sind entscheidend

Auch Zahl und Umfang der Verkäufe sind nicht allein maßgeblich, sondern nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien. Entscheidend seien immer die Umstände des Einzelfalls, zu denen der Bundesfinanzhof insbesondere die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden, das Unterhalten eines Geschäftslokals zählt. Im Streitfall hatten die Verkäufer innerhalb von vier Jahren rund 1.200 Verkäufe über eBay getätigt und dabei 100.000 Euro umgesetzt.

Einen Vergleich mit dem steuerfreien Verkauf einer Sammlung lehnt der Bundesfinanzhof hier ebenfalls ab, weil die verkauften Gegenstände in insgesamt 36 verschiedenen Produktkategorien angeboten wurden. Für den Verkauf einer Sammlung sei es dagegen typisch, dass alle Verkäufe in einer oder zumindest sehr wenigen Kategorien eingeordnet sind. Als Fazit bleibt für fleißige eBay-Verkäufer also das ungute Gefühl, dass irgendwann das Finanzamt vor der Tür stehen kann und Umsatzsteuer für alle getätigten Umsätze einfordert. Sicher fühlen kann sich immerhin ein Verkäufer, dessen Umsatz nicht die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Kalenderjahr übersteigt.
Weitere Informationen und Kontakt: www.shc.de

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