Zehn Tipps

Was Sie über Arbeitsverträge wissen sollten

07.07.2010

10. Abschlussverbote

Als Ausnahme zu Grundsatz der Vertragsfreiheit finden sich im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz gesetzlich normierte Abschluss- und Beschäftigungsverbot. Des weiteren können auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sowie zum Beispiel gem. § 120 e Gewerbeordnung erlassene Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung oder der Landesregierungen Abschlussverbote, bspw. für Kinderarbeit, regeln. (oe)

Weitere Informationen zum Thema und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Präsident des VdAA, c/o Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de und www.vdaa.de

Christian Lentföhr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mitglied im VdAA, c/o W. Schuster und Partner GmbH, Schuster, Lentföhr & Zeh, Tel: 0211 658810, E-Mail: lentfoehr@wsp.de, Internet: www.esp.de

Zur Startseite