Stichtag 11. Juni

Widerrufsbelehrung

20.05.2010

Wertersatz künftig theoretisch auch bei eBay

Ähnlich wie der Umstand, dass aufgrund der Information über das Widerrufsrecht nach Vertragsschluss in Textform die Widerrufsfrist zurzeit einen Monat beträgt, ist auch die Frage des Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zu betrachten. Gemäß § 357 Abs. 3 BGB knüpft auch diese Frage an den Umstand an, wann der Verbraucher in Textform (E-Mail) über das Widerrufsrecht belehrt wird.

Abgesehen davon, dass diese Frage bis heute rechtlich nicht abschließend geklärt ist, hat sich der Gesetzgeber entschieden, hier ein ähnliches Modell zu wählen. Wie bei der Widerrufsfrist. § 357 Abs. 3 wird durch eine Regelung ergänzt, dass ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleichsteht.

Unter der Voraussetzung, dass eBay ein entsprechendes Informationssystem einführt, wovon auszugehen ist, hat sich somit auch das leidige Problem des Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei eBay im Sinne der Händler erledigt.

Eine insgesamt ungeklärte Frage ist jedoch, ob aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2010 auch nach dem neuen Muster überhaupt eine Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend gemacht werden kann. Immerhin bastelt der Gesetzgeber jetzt schon wieder an einer Änderung des neuen Musters.

Wann ist eine "unverzügliche" Information gegeben?

In diesem Zusammenhang stellt sich noch die Frage, wann eine unverzügliche Information nach Vertragsschluss eigentlich gegeben ist. Die Gesetzesbegründung gibt hierauf eine Antwort: "Unverzüglich bedeutet, dass der Unternehmer die erste ihm zumutbare Möglichkeit ergreifen muss, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. Der Unternehmer verzögert die Erfüllung seiner Belehrungspflicht in der Regel schuldhaft, wenn er nicht spätestens am Tag nach dem Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt." Mit anderen Worten: Der Verkäufer hat einen Tag Zeit, um den Verbraucher in Textform, d.h. per E-Mail, über das Widerrufsrecht zu belehren.

Letztlich hat der Gesetzgeber - zu Recht - beabsichtigt, eine rechtliche Gleichbehandlung von Internetauktionshäusern mit normalen Internet-Shops zu erreichen.

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