Widerrufsrecht bei Ebay

11.11.2004

Belehrung unverzüglich nachholen

Wie bereits dargestellt, besteht hier die große Gefahr und angesichts der Presseberichterstattung auch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Altkunden ihre Ware zurückgeben werden. Dieser Gefahr setzt sich der gewerbliche Verkäufer so lange aus, bis er ordnungsgemäß über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert.

Für den gewerblichen Verkäufer kann es daher eine Alternative sein, seinen bisherigen Kundenbestand durchzugehen und ordnungsgemäß eine Widerrufsbelehrung auszusprechen.

Der wirtschaftliche Nachteil für den Verkäufer besteht natürlich darin, dass er seine Kunden auf ein Recht aufmerksam macht, von dem diese unter Umständen in der Vergangenheit nichts wussten. Es ist hier somit abzuwägen, inwieweit man zur Bereinigung der Altfälle von vornherein reinen Tisch machen möchte oder lieber abwartet, ob Kaufverträge noch wider-rufen werden. Für gewerbliche Verkäufer ist zudem darauf hinzuweisen, dass durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes nunmehr auch klargestellt ist, dass eine fehlende Widerrufsbelehrung bei Auktionen, das heißt wenn der Verkäufer nicht die "Sofort-Kauf"-Option anbietet, wettbewerbswidrig ist und abgemahnt werden kann.

Steckbrief des Autors:

Johannes Richard

Rechtsanwalt Johannes Richard arbeitet in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er ist auf Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert.

www.internetrecht-rostock.de

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