Kreditbetrug und andere Straftaten

Worauf bei einer Sanierung zu achten ist

23.03.2011

Betrug und Verschleierung für den Unternehmenserhalt

Viele Sanierer finden Tatsachen vor, die auf Betrug und Verschleierung hinweisen, da der Unternehmer / der Geschäftsführer alles versucht, um das Unternehmen zu erhalten. Ein klassisches Delikt ist, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen so gekürzt werden, dass das Finanzamt keine Zahllast zu erwarten hat bzw. sogar Steuern zurückzahlen müsste.

Vorherige oder nachträgliche Bilanzänderung ist Urkundenfälschung

Im Rahmen einer "BWA-Optimierung" werden zum Teil Rechnungen von Lieferanten nicht eingebucht bzw. es wird darum gebeten, dass die Lieferanten ihre Rechnungen erst einen Monat später stellen. Ein professioneller Sanierer wird immer erkennen, dass die Geschäftsleitung versucht, insolvenzspezifische Fakten beiseite zu schieben bzw. zu neutralisieren.

Sicherheiten werden verschoben

Die Unternehmer / Geschäftsführer fangen oft in der Krise an, nachträgliche Besicherung zum Teil auch an Familienangehörige oder befreundete Dritte zu geben. Der Hintergrund ist in den meisten Fällen der Irrglaube, man könne nach der Insolvenz einfach mit einem neuen Unternehmen mit den wichtigsten Maschinen, der Büroausstattung und dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen weitermachen. Der Interimsmanager bzw. die eingesetzten Sanierer haben hier grundsätzlich aus haftungstechnischen Gründen die Pflicht, das Firmenvermögen auch in der Sanierung zusammenzuhalten.

Immer noch sind die Mehrkontenmodelle ein gern genutztes Verfahren, um den Banken entsprechende Umsätze zu suggerieren. Diese Verschleierung führt zum Teil dazu, dass die wahre wirtschaftliche Situation des Unternehmens erst verspätet erkannt wird. Auch hier ist sofort nach Kenntnis durch den Sanierer Abhilfe zu schaffen.

Gesellschafterdarlehen sind Eigenkapitalersatz

Im Rahmen von "zukünftigen" Lösungen hinsichtlich einer Unternehmensfortführung fordern Angehörigen oft kurzfristig ihre seinerzeit gegebenen Gesellschafterdarlehen zurück. Hier wird allerdings später im Rahmen einer möglichen Anfechtung des Insolvenzverwalters keine Möglichkeit bestehen, dieses Geld zu behalten! Das Unternehmen wird so durch betrügerisches Verhalten illiquide und entkapitalisiert. Dies wird von Insolvenzrechtlern als "Bankrottdelikt" bezeichnet. Auch hier haben die eingesetzten Sanierer entsprechend zu prüfen und Gegenmaßnahmen zu treffen.

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