Recht und Robotik

Zur Rechtspersönlichkeit von Robotern

Dr. Markus Häuser ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB in Deutschland. Er ist Experte im Technologierecht und Mitherausgeber der Studie "Digital Economy & Recht". Die Studie befasst sich mit den rechtlichen Herausforderungen der digitalen Transformation und den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Rechtsabteilung.

Datenschutz erhält hohen Stellenwert

Der neue Beschluss des Europäischen Parlaments plädiert aber nicht dafür, die Asimovschen Gesetze als Vorlage für die europäische Gesetzgebung heranzuziehen. Der Beschluss beinhaltet einen breit gefächerten Strauß von Vorschlägen zum Umgang mit der KI und der Robotik. Wichtig ist dem Euro-päischen Parlament auch der Datenschutz, da der Austausch von Daten eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren intelligenter Roboter darstellt. Aber auch viele andere relevante Aspekte werden vom Europäischen Parlament angesprochen. Besondere Bedeutung haben hier Fragen rund um die Haftung und Verantwortlichkeit der Entwickler, Hersteller und Nutzer autonomer Systeme.

Ein zentraler Punkt des neuen Beschlusses ist die Einrichtung einer europäischen Agentur für Robotik und künstliche Intelligenz. Eine solche Agentur soll dazu dienen, das erforderliche technische, ethische und regulatorische Fachwissen zur Verfügung zu stellen. So sollen rechtzeitig und fundiert Ant-worten auf die Herausforderungen und Chancen gegeben werden können, die sich aus der Entwicklung der Robotik ergeben. Das Einrichten eines unionsweiten Roboterregisters wird ebenfalls angestrebt. Es soll eine Registrierungspflicht und eine Versicherungspflicht eingeführt werden sowie ein Zusatzfonds, über den Personen im Schadensfall entschädigt werden können. Aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der menschlichen Autonomie fordert das Parlament auch den Einbau eines sogenannten "Kill"-Schalters in jeden Roboter. Mit Hilfe dieses Schalters sollen die Roboter in Notfällen umgehend deaktiviert werden können.

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Eigener Rechtsstatus für Roboter?

Sehr zukunftsorientiert erscheint der Vorschlag des Parlaments, langfristig die Einführung eines eige-nen Rechtsstatus für Roboter zu erwägen. Dieser Vorschlag dürfte sicher für große Diskussionen sorgen. Was zunächst sehr eigenartig klingt, basiert bei genauerer Betrachtung auf sehr praktischen Gründen: Sobald einem Roboter ein eigener Rechtsstatus zugewiesen wird, kann er auch über diesen Status für seine "Handlungen und Entscheidungen" verantwortlich gemacht werden. Im Schadensfall kann man dementsprechend den Roboter direkt auf Schadensersatz verklagen. Da dies nur Sinn ergibt, wenn Schäden über eine Versicherung abgedeckt werden, schlägt das Parlament auch die Einführung einer Versicherungspflicht für intelligente Roboter vor.

Aus juristischer Sicht könnte die Einführung einer "elektronischen Person", gepaart mit einer Versicherungspflicht für Roboter, gerade bei der Klärung von Zurechnungs- und Verantwortlichkeitsfragen vieles einfacher machen. Dabei ist zu beachten, dass die Entwicklung hochintelligenter vollautonomer Systeme nur noch eine Frage der Zeit ist. Je weiter aber der Grad an Eigensteuerung zunimmt und je mehr Maschinen ihre eigenen Entscheidungen treffen, desto weniger werden diese Handlungen und Entscheidungen einem Menschen oder einem Unternehmen zuzurechnen sein können.

So ist zum Beispiel fraglich, ob eine lückenlose menschliche Kontrolle bei intelligenten und autonom agierenden komplexen Systemen überhaupt noch machbar sein wird. Gerade bei der Interaktion mehrerer intelligenter Systeme miteinander wird es zum Teil nicht mehr möglich sein, im Schadensfall den "Verantwortlichen" oder den "Verantwortungsbeitrag" zu ermitteln. Diese Lücken lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen Rechtsverständnis noch nicht schließen, da das Zivilrecht nur die natürliche und die juristische Person kennt, nicht aber die "elektronische Person".

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