Auswirkungen der GmbH-Reform auf die Gründung mittelständischer GmbH

10.12.2007

2. Beschleunigung des Eintragungsverfahrens

Das MoMiG sieht eine vollständige Abkoppelung von verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren vor. Auch soll gestrichen werden, dass bei einer Ein-Mann-GmbH Sicherheiten zu leisten sind, soweit das Stammkapital nicht sofort voll einbezahlt ist. Bis jetzt musste neben der eidesstattlichen Versicherung, dass das Stammkapital einbezahlt ist und zur freien Verfügung steht, oft ein entsprechender Nachweis (Kontoauszug) erbracht werden. Dieser Nachweis wird zukünftig wahrscheinlich nicht mehr erforderlich sein. Hintergrund dieser Erleichterungen ist, dass ab dem 01.01.07 Handelsregister, Genossenschaftsregister und Unternehmensregister elektronisch geführt werden und so eine Beschleunigung erfolgen soll.

Diese Änderungen sind sicherlich zu begrüßen, da die Vereinfachung auch zu einer Beschleunigung führen wird.

3. Mustergesellschaftsverträge, Vertrag und GmbH-Gründung ohne notarielle Beurkundung

Das MoMiG bietet ein so genanntes "Gründungsset", bestehend aus Mustern für Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung und Niederschrift für eine Gesellschafterversammlung. Dieser Mustergesellschaftsvertrag bedarf nicht einer notariellen Beurkundung. Nur die Unterschriften müssen noch öffentlich beglaubigt werden.

Es ist zu befürchten, dass die Praxis zeigen wird, dass die fehlende Beurkundung und damit einhergehende fehlende Beratung nicht nur positive, sondern auch negative Effekte hat. Alleine die Auswahlmöglichkeiten der Mustersatzungen zeigen, dass hier nur absolut einfach gelagerte Fälle geregelt werden können. Die Praxis zeigt, dass die Beratung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht im Vorfeld der Gründung einer Kapitalgesellschaft sehr viel Geld sparen kann. Handwerkliche Fehler bei der Gründung werden in der Regel viel zu spät erkannt, so dass bereits erhebliche Schäden angerichtet wurden.

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