Neues Batteriegesetz

Der Fachhandel und die Altbatterien

26.01.2009

Das kommt auf den Fachhändler zu

Wer als Fachhänder oder Systemhaus selber Geräte mit Akku oder Batterien zusammenstellt und somit zum "Erstinverkehrbringer" eines Gerätes wird, ist dann verpflichtet, sicherzustellen, dass der Hersteller oder Importeur dieser Akkus oder Batterien sich beim Umweltbundesamt hat registrieren lassen. Sollte der Händler Bedenken haben, ob der Anbieter tatsächlich registriert ist, kann zum Beispiel bei der Stiftung GRS Batterien oder beim UBA nachfragen. Denn wenn der Anbieter oder Importeur nicht registriert ist, ist der Fachhändler/das Systemhaus als "Erstinverkehrbringer" dazu verpflichtet. Derzeit wird überlegt, die Liste aller registrierten Unternehmen frei zugänglich zu machen, um beispielsweise Händlern und Importeuren die Arbeit zu erleichtern.

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