Grundsatz "interne Teilung"

Ehescheidungs-Reform bringt neuen Versorgungsausgleich

27.06.2008

Abschlusskosten, Gebühren, Zillmerung, Provisionen und negative Renditen

Im Zuge der Scheidung und Aufteilung der Versorgungsansprüche wird sich mancher Ehegatte fragen, warum von seinen einbezahlten Beiträgen nur ein Bruchteil vorhanden ist. Nachdem mehr als jede dritte Ehe geschieden wird, können Arbeitgeber sicher sein, dass ihnen interessante Fragen gestellt werden.

Ein System, wie bei den Vermögenswirksamen Leistungen, wo der Arbeitgeber nur Geld weiterleitet, und es Sache des Mitarbeiters ist sich gut beraten zu lassen, hat der Gesetzgeber 2002 gerade nicht eingeführt. Vielmehr stehen die Arbeitgeber im Bereich der Entgeltumwandlung seither verstärkt in der Haftung - mit schwer zu überblickenden Risiken.

Ursprünglich waren sie angetreten, eine Entgeltumwandlung z. B. durch private Rentenversicherungen oder kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen ohne wesentlichen eigenen Verwaltungsaufwand bei Kostentragung durch aus dem umgewandelten Entgelt des Arbeitnehmers zu bieten. So haben es die Versicherer und Initiatoren dem Arbeitgeber schmackhaft gemacht. Jetzt zeigt sich, dass diese Rechnung nicht aufgeht, weil der Gesetzgeber diese Versorgungen mit zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand belastet.

Für den Arbeitnehmer kann eine Scheidung die Rendite seiner Versorgung leicht zunichte machen - der Preis der gerechten Teilung der Versorgung zwischen den Ehegatten ist die Belastung mit erheblichen Teilungskosten bis hin zu Negativrenditen der Versorgung.

Die Autoren: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Bankkaufmann (www.fiala.de)

und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de). (mf)

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