CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 8

Ermittlung des Unternehmenswerts

03.11.2011

- Liquidationswertermittlung

Der Liquidationswert ist der sogenannte Zerschlagungswert. Er ist die Summe der Einzelwerte, zu dem Assets veräußert werden, und entspricht damit dem Verkehrswert der gesamten Assets. Dies in der Regel nur bei Unternehmen in der Krise von Interesse.

- Multiplikatorverfahren

Das Multiplikator-Verfahren besticht durch seine einfache Anwendung. Man nehme das aktuelle Ergebnis (vor Steuer und Zinsen) beziehungsweise den aktuellen Umsatz und multipliziere es mit einem branchenspezifischen sowie größenspezifischen Faktor (Small-, Mid-, Large-Caps). Dies entspricht dann dem Firmenwert.

Die aktuellen Bandbreiten des Multiple-Faktors werden monatlich in Finanzmagazinen ermittelt.

Je nach Art des Kapitalgebers gibt es leichte Modifikationen: So werden zum Beispiel das Vorjahr beziehungsweise das Folgejahr mit einbezogen, um "Ausreißer" zu glätten.

Dieses Verfahren ist insbesondere für eingeführte, stabile Unternehmen gut geeignet, da sich Kapitalsuchender und Kapitalgeber im Rahmen definierter und empirisch gut abgesicherter Bandbreiten bewegen. Für wachstumsstarke Unternehmen mit einer "Hockey-Stick"-Kurve" ist dies weniger nutzbar, wenngleich es Marktteilnehmer gibt, die auch im Technologiebereich das Multiplikatorverfahren als erste "Daumenregel" verwenden.

Börsennotierte Unternehmen profitieren in guten Börsenzeiten zudem vom sogenannten "Leverage-Effekt". Ein Beispiel: Ein börsennotiertes Unternehmen, dessen Börsenwert dem 2,1-Fachen des Umsatzes entspricht, kauft ein nicht börsennotiertes Softwareunternehmen in einer Range, die typischerweise das 0,7- bis 1,1-Fache des Umsatzes als Multiple-Faktor enthält. Der zugekaufte Umsatz wird von der Börse ceteris paribus wieder mit dem gleichen Multiple von durchschnittlich 2,1 bewertet. Bei strategisch klugen Deals wird oft sogar ein Aufschlag gewährt. Damit steigt die Akquisitionswährung des Unternehmens, insbesondere dann, wenn die Transaktion zu einem weiten Teil in Aktien finanziert wurde. Wohlgemerkt: Die Rede ist von normalen bis guten Börsenphasen.

- Primär substanzwertorientierte Verfahren wie das Stuttgarter Verfahren

Beim Stuttgarter Verfahren handelt es sich überwiegend um ein Substanzwertverfahren. Das heißt, es werden primär die aktuelle Substanz, also aktuelle Vermögensgegenstände abzüglich Schulden, betrachtet und erst in zweiter Linie die erwarteten Erträge. Das Verfahren wird von der Finanzverwaltung verwendet, um die Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer zu berechnen, und ist daher im ITK-Bereich nicht anzuwenden. Ungeachtet dessen kann der ermittelte Wert eine Art Untergrenze darstellen.

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