Mitarbeiter entlassen

Gegen Kündigung geklagt - wer ist zuständig?

11.04.2011

Nationale Gerichte sind nun gefragt

In einem weiteren Schritt müssen die nationalen Gerichte sodann die zwingenden Bestimmungen des Rechts herauskristallisieren, die als arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen nicht der freien Rechtswahl unterliegen, mithin nicht dispositiven Charakters sind.

All das, was hier für die nationalen Gerichte gesagt wurde, gilt selbstverständlich auch für im Bereich des Arbeitsrechts tätige Rechtsanwälte, die Arbeitnehmer vertreten. Im Interesse und im Sinne ihrer Mandanten haben diese Rechtsanwälte bereits im Vorfeld eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens die Frage nach dem anwendbaren Recht zu klären.

Haase empfiehlt daher, die Entscheidung des EuGH unbedingt zu beachten und bei aufkommenden Fragen dazu Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Karsten Haase, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Mediator und Leiter des VdAA Fachausschusses "EU-Arbeitsrecht", Schäferstraße 1, 40479 Düsseldorf, Tel.: 0211 1645733, E-Mail: haase@raehalieb.de, Internet: www.raehalieb.de

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