Volkswagen – keine Verbrecherorganisation

Kein Schutz vor böswilligen Klagen

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala, Fasolt-Str. 7, 80639 München
Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung.

Verhaltensänderung führt zur Enthaftung bezüglich RICO Act

Wenn es um RICO geht, was den Schaden verdreifachen würde, spielt es eine Rolle, ob eine Fortsetzung des Verhaltens zu befürchten ist. Da ist es hilfreich, wenn das Unternehmen durch alle tatsächlichen Maßnahmen und Ankündigungen zur unverzüglichen Umsetzung zeigt, dass es sich umfassend geläutert hat:

"Ich gebe Ihnen mein Wort, bei all dem werden wir mit der nötigen Transparenz und Offenheit vorgehen", sagte Winterkorn. "Wir werden alles tun, um Ihr Vertrauen Schritt für Schritt zurückzugewinnen."

Winterkorn sprach nicht von einem Rücktritt, bat aber um Entschuldigung. "Es tut mir unendlich leid, dass wir dieses Vertrauen enttäuscht haben. Ich entschuldige mich in aller Form bei unseren Kunden, bei den Behörden und der gesamten Öffentlichkeit für das Fehlverhalten."

VW und Manipulation - das dürfe es nie wieder geben, sagte Winterkorn. "Die Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren unseres Konzerns widersprechen allem, für was Volkswagen steht. Auch ich habe zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Antworten auf alle Fragen."

Geständnis einer erlaubten Manipulation?

EPA lag der Programmiercode der Software für die Motorsteuerung nicht vor, und die Feststellungen von EPA waren nicht geeignet, eine gezielte Manipulation nur für den Prüfstand tatsächlich - über Indizien hinaus - zu belegen.

EPA hat gedroht, dass das 2016-Modell nicht zugelassen würde - nur daraufhin gab VW zu, gezielt manipuliert zu haben.

Wenn man sich nun aber den weiteren Verlauf betrachtet, wusste VW gar nicht, ob VW gezielt (und unerlaubt) manipuliert hat. VW hätte auch die (bereits ein Jahr geführte) Diskussion durchfechten können und es auf einen Streit mit EPA ankommen lassen. Der Schaden einer ggf. Nichtzulassung des 2016er-Modells in USA wäre vielleicht geringer gewesen?

Bisher handelt es sich also um das Eingestehen eines Vorwurfs, der ggf. unberechtigt ist, um größeren Schaden zu vermeiden - im Nachhinein wohl eine Fehlentscheidung, oder auch nicht.

Offenbar weis VW auch heute noch nicht, ob die - objektiv nun einmal so funktionierende - Software tatsächlich gezielt die Messungen beim Abgastest manipulieren sollte. Erst recht nicht, wer dies auf welche Weise beauftragt und umgesetzt haben soll.

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