Limited in Deutschland

Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung

12.06.2008

Wegen des praktisch nicht vorhandenen Stammkapitals können meist noch nicht einmal die Kosten für den Gerichtsvollzieher erzielt werden. Für ein erfolgreiches oder wenigstens wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen gegen eine Limited als Schuldner, ist Information der Schlüssel. Auch wenn der Sachverhalt noch so eindeutig beweisbar ist, kann ein aussichtsloses Vollstreckungsverfahren den wirtschaftlichen Schaden für den Gläubiger noch vergrößern. Die Informationsbeschaffung sollte deshalb beginnen, bevor man sich überhaupt dazu entscheidet, einen Prozess gegen die Gesellschaft zu führen. Außerdem sollte immer geprüft werden, ob die Hintermänner nicht doch persönlich haftbar gemacht werden können.

Infos beschaffen!

Die ersten und sehr wichtigen Informationsquellen sind dabei die Unterlagen aus den bisherigen Geschäftsbeziehungen. Im Idealfall findet sich bereits in den Geschäftsbriefen eine Kontoverbindung der Gesellschaft. Nur mit Hilfe dieser ergibt sich überhaupt die Möglichkeit der Kontopfändung. Ob weitere Konten der Limited bestehen, kann unter Umständen das eigene Kreditinstitut - verständlicherweise selten offen - beantworten. Ein unverbindlicher Anruf bei der eigenen Bank soll schon manchen wertvollen Hinweis erbracht haben.

Forderungspfändung

Häufig werden Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners mit zum Teil namentlich bezeichneten Forderungen bei anderen Unternehmen oder Privatpersonen gerechtfertigt, die ebenfalls noch nicht gezahlt hätten. Auch wenn man in den Wahrheitsgehalt solcher Rechtfertigungen kein übermäßiges Vertrauen legen sollte, besteht zumindest die Möglichkeit, dass derartige Außenstände der Limited existieren. Solche Forderungen lassen sich grundsätzlich ebenfalls pfänden. Sollten sich die Rechtfertigungen als unwahr erweisen, hat man unter Umständen zumindest eine weitere Informationsquelle, die Auskünfte zum Schuldner liefern kann.

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