Limited in Deutschland

Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung

12.06.2008

Fazit: Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Informationsgewinnung möglichst früh beginnen und die gewonnene Datenmenge regelmäßig aktualisiert werden sollte. In jedem Fall sollte sie in engem Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt vorgenommen werden, damit er realistisch beurteilen kann, welche Verfahrensschritte überhaupt Erfolg versprechen und welche aus wirtschaftlichen Gründen besser unterbleiben.

Der Autor: Ulrich W. Schulte, Rechtsanwalt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Kurfürstendamm 42, D-10719 Berlin, Telefon: +49 (0) 30 71520670, Telefax: +49 (0) 30 71520678, E-Mail: ulrich.schulte@wiegehtsweiter.de. Internet: www.dr-schulte.de. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig. Zu den Hauptarbeitsgebieten zählen das Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie verbraucherschutzrechtliche Themenstellungen. (mf)

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