Aktuelle Verordnung

Neue Widerrufsbelehrung kommt zum 01.04.2008

11.03.2008

Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen

Besser gelöst hat der Gesetzgeber die Formulierung des Ausschlusses des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen. Hier entfällt ein Widerrufsrecht, wenn der Vertragspartner auf ausdrückliche Veranlassung des Verbrauchers vor Ablauf des Widerrufsrechtes mit der Dienstleistung begonnen hat. Die bisherigen Beispiele, die sich auf den Download bezogen, waren nur schwer verständlich. Stattdessen heißt es nunmehr:

"Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie dies selbst veranlasst haben."

Neue Rückgabebelehrung

Die oben genannten Punkte (selbstverständlich bis auf die Hinweise zur Dienstleistung) gelten sinngemäß auch für die Rückgabebelehrung. Die Rückgabebelehrung enthält einen neuen Punkt, dass die Rückgabe paketversandfähiger Ware auch an eine andere Adresse erfolgen kann.

Vorläufiges Fazit:

Inwieweit die neue Muster-Widerrufsbelehrung vor den Augen der Rechtsprechung Bestand haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Tatsache ist, dass einige Punkte in der neuen Belehrung nicht berücksichtigt wurden, die neue Abmahngefahren in sich bergen. Welche Punkte dies sind, möchten wir an dieser Stelle nicht genau benennen, da wir wissen, dass auch die Abmahner unsere Seite gerne konsultieren.

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