Aktuelle Verordnung

Neue Widerrufsbelehrung kommt zum 01.04.2008

11.03.2008

Fristbeginn: Das neue Muster regelt, dass die Frist nach Erhalt "dieser" Belehrung in Textform beginnt, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Sowohl die Textformerfordernis wie auch der Wareneingang sind somit im Muster berücksichtigt worden.

Ein Problem ist und bleibt die Erfüllung von Informationspflichten. Nachdem in der ursprünglichen Diskussion die Normen der Regelungen, in denen die Informationspflichten geregelt waren, mit aufgenommen wurden, werden diese nun zitiert. Teil der Belehrung ist somit der Satz:

"... und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV"

Hierzu dürfen wir aus einer Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zitieren:
"Als Alternative zur Wiedergabe des Gesetzestextes kommt nur eine für den juristischen Laien verständliche Umschreibung in Betracht, die weitaus mehr Raum in Anspruch nehmen dürfte als der Gesetzeswortlaut. Dagegen spricht auch, dass die Muster den Verbraucher zwar umfassend über seine Rechte informieren, nicht aber eine im Einzelfall notwendige rechtliche Beratung entbehrlich machen sollen."

Dem ist im Grunde wenig hinzuzufügen und eröffnet im Übrigen weitere Abmahnfallen, da die Umsetzung der Informationspflichten nicht abschließend rechtlich geklärt ist.

Dieses Problem hat sich der Gesetzgeber letztlich insgesamt eingebrockt, da er im Vergleich zur alten Muster-Widerrufsbelehrung auf das salomonische Wort "frühestens" verzichtet hat.

Wertersatz bei eBay

Obwohl die überwiegende OLG-Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein Wertersatz bei eBay sehr wohl geltend gemacht werden kann bzw. nicht wettbewerbswidrig ist, hat sich der Gesetzgeber entschieden, bei eBay den Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausdrücklich aus dem Muster herauszunehmen. Hintergrund ist, dass vertreten wird, dass ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme im Falle des Widerrufs bei eBay nicht geltend gemacht werden kann, da bei eBay eine Information über den Wertersatz vor Vertragsschluss in Textform nicht möglich ist. Bei eBay heißt es daher im neuen Muster:

"Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten."

Zur Startseite