Für den Fall der Fälle vorsorgen

Notfallplanung für Unternehmen

16.05.2011
Wenn der Chef ausfällt, droht schnell das Aus. Doch das muss nicht sein, sagt Dr. Andreas Rohde.
Wer ein Unternehmertestament verfasst, zeigt Verantwortung für seine Firma.
Wer ein Unternehmertestament verfasst, zeigt Verantwortung für seine Firma.
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Unfall, Krankheit oder Tod: Kann der Chef die Geschäfte plötzlich nicht mehr weiterführen, gerät leicht die Existenz des gesamten Unternehmens in Gefahr. Wie Firmenchefs für Notfälle vorsorgen und die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten vorteilhaft nutzen.

Der Erfolg vieler kleiner und mittelgroßer Unternehmen hängt maßgeblich von der Tatkraft der Firmeninhaber ab. Auf ihnen lastet oft ein enormer physischer und psychischer Druck. Laut arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist das Gesundheitsrisiko von Unternehmern deutlich höher als bei der Allgemeinbevölkerung. Viele leiden an Schlafstörungen, Rückenschmerzen, Herzproblemen oder Depressionen. Meldet sich der Chef krank, liegen oft gravierende Beschwerden vor, die eine längere Auszeit erfordern.

Dieser Umstand erweist sich als persönliches und unternehmerisches Risiko. Firmeninhaber tragen häufig ein Großteil ihres Wissens in sich und haben nur wenige Informationen schriftlich dokumentiert. Fällt der Chef für längere Zeit oder auf Dauer aus, stellen sich viele drängende Fragen. Es drohen weitreichende Folgen für das Unternehmen, die Beschäftigen und die Unternehmerfamilie.

Viele mittelständische Unternehmen sind für einen Notfall nicht gerüstet. Firmenchefs sollten sich frühzeitig mit möglichen Schicksalsschlägen auseinandersetzen und eine Notfallplanung entwickeln. Nur so lässt sich der Fortbestand des Unternehmens auch weitgehend unabhängig von ihrer Person sichern. Idealerweise geht die Notfallplanung einher mit einer langfristig orientierten Nachfolgeplanung. Unerlässlich für jeden Unternehmer ist ein Testament, das private und unternehmerische Interessen in Einklang bringt. Die Gestaltung eines Unternehmertestaments ist eine komplexe Aufgabe. Schnell ergeben sich vertragliche Inkonsistenzen etwa mit Gesellschaftsvertrag oder Ehevertrag. Zudem sind vielfältige aktuelle erbschaft- und ertragsteuerliche Regelungen zu berücksichtigen, die enorme finanzielle Folgewirkungen haben. Für Unternehmer bietet sich ein enormes Gestaltungspotenzial, das viele finanzielle Vorteile eröffnet.

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