Für den Fall der Fälle vorsorgen

Notfallplanung für Unternehmen

16.05.2011

Unternehmertestament: Keinen Konfliktstoff hinterlassen

Firmeninhaber sollten testamentarische Verfügungen besonders sorgfältig treffen. Es gilt unternehmerische und private Interessen aufeinander abzustimmen. Häufige Fehler und wie sie sich vermeiden lassen:

Erbengemeinschaft:

Ohne Nachfolgeregelung ist der Fortbestand eines Unternehmens massiv gefährdet. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch bilden die Erben eine Erbengemeinschaft, die einstimmig entscheiden muss. Schon wenn ein Erbe seinen Erbteil ausgezahlt haben will, droht eine Zerschlagung der Firma. Deshalb: Eindeutige Vereinbarungen treffen und frühzeitig eine vorweggenommene Erbfolge prüfen.

Gesellschaftsvertrag:

Oft bleibt beim Verfassen eines Unternehmertestaments der Gesellschaftsvertrag außer Acht. Die Regelungen sind in der Praxis nicht immer abgestimmt. Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag können Vorrang vor testamentarischen Verfügungen haben. Gegebenenfalls muss der Gesellschaftsvertrag abgeändert werden.

Pflichtteilsansprüche:

Wird die Nachfolge in die Hände eines Erben gelegt, sehen sich Miterben leicht im Nachteil. Wird weniger als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils vererbt, können Miterben gegenüber dem Nachfolger Pflichtteilsansprüche anmelden. Schnell ist das Unternehmen finanziell überfordert. Abhilfe schafft der Abschluss eines Erbvertrags mit Pflichtteilsverzicht.

Zugewinnausgleichsansprüche:

Besteht kein Ehevertrag, erhöht sich im Rahmen des Zugewinnausgleichs der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft. Kann dieser nicht aus dem Privatvermögen beglichen werden, wird das Betriebsvermögen angegriffen. Unternehmer sollten prüfen, ob durch Ehevertrag das Unternehmen aus der Zugewinngemeinschaft ausgeklammert werden soll. Die Versorgung des Ehegatten kann durch Rente, dauernde Last oder Nießbrauch gewährleistet werden.

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