Panikmache in der Musikbranche - Kriminalisierung der Tauschbörsennutzer

27.10.2005

Zu berücksichtigen ist allerdings noch ein weiterer Schachzug, den die Musik- und Filmwirtschaft gegenüber dem Gesetzgeber durchsetzen konnte. Das Recht auf Herstellung einer Privatkopie wird faktisch durch das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen beschränkt und damit ausgehebelt.

Die Umgehung von Kopierschutzmechanismen ist in § 95 a Abs. 1 UrhG geregelt:
"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Da inzwischen eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Musik- und Filmwerke mit Kopierschutzmechanismen ausgestattet sind, ist für die Herstellung einer Privatkopie eine Umgehung der Schutzmaßnahmen immer häufiger erforderlich und damit auch unterstellbar.

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