Stressjob für Führungskräfte

Personalabbau - auch die "Vollstrecker" leiden

17.02.2009

Auf die Mitteilung ihrer Kündigung reagieren die Betroffenen unterschiedlich - manche gefasst, manche geschockt, manche hysterisch. Andere versuchen zu verhandeln und mit ihnen über die Auswahlkriterien zu diskutieren. Dann ist besondere Vorsicht angesagt: Denn wenn Sie nun nicht aufpassen, diskutieren sie schnell nicht mehr über die Auswahlkriterien, sondern über die Kündigung selbst.

Zumindest wenn die Gekündigten auf die Nachricht nicht gefasst reagieren, sollten Sie im Kündigungsgespräch selbst mit den Betroffenen nicht über die Trennungsmodalitäten sprechen. Schlagen Sie ihnen vor, dass sie sich ein, zwei oder drei Tage später nochmals zusammensetzen, um zu besprechen, wie der Zeitraum bis zum endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen gestaltet wird.

Eine geordnete Übergabe sicherstellen

Zuweilen werden Mitarbeiter nach der Kündigung bis zum Ende der Beschäftigung freigestellt. Der Vorteil ist: Den "Survivors" und den Gekündigten wird ein regelmäßiges weiteres Zusammentreffen erspart, das für beide Seiten emotional belastend ist, und im Unternehmen kehrt schneller wieder der normale Alltag ein. Ob ein sofortiges oder vorzeitiges Freistellen möglich ist, obliegt aber meist nicht der freien Entscheidung der Führungskräfte, die die Kündigungs- und Trennungsgespräche führen - gerade wenn viele Mitarbeiter entlassen werden.

Ein sofortiges Freistellen ist oft auch nicht sinnvoll. Denn dann kann keine geordnete Übergabe der Aufgaben an die verbleibenden Kollegen erfolgen. Wie die Übergabe erfolgt, sollte denn auch ein zentrales Thema im Trennungsgespräch sein. In ihm begehen Führungskräfte oft den Fehler, dass sie den gekündigten Mitarbeitern sozusagen freie Hand geben, wie sie die noch verbleibenden Arbeitstage im Unternehmen gestalten - meist weil sie (unbegründet) ein schlechtes Gewissen plagt. Dies sollten Sie nicht tun. Überlegen Sie sich vor dem Gespräch genau, was Sie noch von dem Mitarbeiter erwarten - schließlich bezieht er weiterhin Gehalt. Im Gegenzug können Sie ihm anbieten, ihn bei der Suche nach einem neuen Job - soweit dies in Ihren Möglichkeiten steht - zu unterstützen.

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