Es kann jeden treffen

Pflegefall in der Familie – wie geht’s weiter im Beruf?

05.03.2010

Pflegezeitgesetz ermöglicht unbezahlte Auszeit

Dass hier Handlungsbedarf besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Er verabschiedete im Sommer 2008 das Pflegezeitgesetz. Seitdem stehen jedem Arbeitnehmer bis zu zehn Tage pro Jahr bezahlter Extra-Urlaub für die Pflege von Angehörigen zu, erläutert der Darmstädter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Lodzik. In Betrieben mit mindestens 15 Beschäftigten können sich die Mitarbeiter zudem - ähnlich wie bei der Elternzeit - bis zu sechs Monate unbezahlt freistellen lassen.

Die Praxis zeigt aber, konstatiert Lodzik: "Nur wenige Arbeitnehmer machen hiervon Gebrauch - auch weil das Pflegezeitgesetz kaum bekannt ist." Viele Beschäftigte trauten sich zudem nicht, ihrem Arbeitgeber zu sagen: Chef, ich bleibe die nächsten drei, vier Monate zuhause - aus Angst, ihnen könnten daraus berufliche Nachteile erwachsen. Hinzu kommt der Verdienstausfall. Den können sich viele Arbeitnehmer nicht leisten. Stefan Becker, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, hierzu: "Eine längere Auszeit für die Pflege von Familienangehörigen nehmen sich Arbeitnehmer meist nur, wenn sie wissen: Mein Arbeitgeber hat hierfür Verständnis." Das bestätigt Jürgen Ley von Schwäbisch Hall: "Wenn in einem Unternehmen keine allgemeine Akzeptanz für solche Fälle besteht, bleiben die meisten Vereinbarungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Papiertiger. Deshalb sollten Unternehmen eine entsprechende Kultur in ihrer Organisation fördern."

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