Praxisprobleme: Systemhaus als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter

30.11.2005

Der Vorteil für externe Datenschutzbeauftragte ist, dass sie aufgrund der Mehrfachtätigkeit zumeist vertiefte Fachkenntnisse und eine höhere Fachkunde haben. Insoweit entstehen Synergieeffekte, die bei einem internen Datenschutzbeauftragten so nicht auftreten.

Auf der anderen Seite wird häufig von den Unternehmen davon ausgegangen, dass ein externer Datenschutzbeauftragter „billiger“ als ein interner Datenschutzbeauftragter ist. Dabei wird aber übersehen, dass ein externer Beauftragter zum einen die komplexen und vielschichtigen Strukturen in der elektronischen Datenverarbeitung erst einmal kennen lernen muss, zum anderen muss auch der externe Be-auftragte die erforderliche Arbeitszeit investieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Hier gilt es in der Praxis, Kunden deutlich zu machen, dass die Beauf-tragung eines externen Datenschutzbeauftrag-ten zumeist eine höhere Qualität, aber nicht unbedingt eine erhebliche Kosteneinsparung mit sich bringt.

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