Europäische Chemikalienagentur

REACh-Verordnung – was Reseller wissen müssen

06.07.2009

Fazit

Das Thema REACh sollte in jedem Hersteller- und Reseller-Unternehmen einer Überprüfung unterzogen werden. Stellen Sie ein Projektteam zusammen, das die Zusammensetzung Ihrer IT-Produkte aufklärt. Sind Kandidatenstoffe enthalten, dann sollten Sie schnell handeln und die entsprechenden Maßnahmen umsetzen. Bei Rückfragen stehen Berater der ECHA sowie des Bundesumweltministeriums sowie der Autor zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Hans M. Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, E-Mail: wulf@praetoria-legal.com, Internet: www.it-rechtsinfo.de/rechtsanwalt-internetrecht/kanzlei

Zur Startseite