Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Rundfunkbeitrag - So viel wurde 2018 bezahlt, so viele Mahnverfahren gibt es

Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat 2018 über 8 Milliarden Euro für den Rundfunkbeitrag von den Beitragszahlern kassiert. 3,5 Millionen Mal kam es zu Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Einnahmen: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat seinen Jahresbericht für 2018 vorgelegt. Demnach kassierte der Beitragsservice im Jahr 2018 8,009 Milliarden Euro von den Beitragszahlern. Gegenüber 2014 ist das ein Anstieg um 0,43 Prozent, 2015 bis 2017 waren die Einnahmen rückläufig.

Der Anstieg der Einnahmen im Jahr 2018 hat einen konkreten Grund: Der Beitragsservice führte zum zweiten Mal einen Abgleich zwischen den Daten der Einwohnermeldeämter und den gemeldeten Beitragszahlern durch. Im Rahmen des am 6. Mai 2018 gestarteten bundesweiten Meldedatenabgleichs verschickte der Beitragsservice insgesamt 3,3 Millionen „Klärungsschreiben“ an erwachsene Personen, die noch nicht den Rundfunkbeitrag zahlen, mit der Aufforderung sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden dann rund 600.000 Wohnungen neu zum Rundfunkbeitrag angemeldet.

Gemeldete Zahler und Befreiungen: Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Betriebsstätten stieg gegenüber 2017 um 1,4 Prozent auf 3,9 Millionen. Die Zahl der erfassten Wohnungen stieg 2018 auf 39,5 Millionen – ein Plus von 1 Prozent. Über drei Millionen Menschen sind aus sozialen Gründen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Mehr als zwei Drittel aller Befreiten beziehen Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Mahnverfahren: Die Zahl der Mahn- und Vollstreckungsverfahren sank 2018 um 17,7 Prozent auf 3,5 Millionen. Grund für den Rückgang sei „der Abschluss zahlreicher Klärungsverfahren zu Beitragskonten, die im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag neu angemeldet worden waren. Einige der Neuangemeldeten hatten nicht auf die Klärungsschreiben des Beitragsservice reagiert und waren so ins Mahnverfahren gerutscht.“

Ausgaben: Über den Rundfunkbeitrag werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert: 7,858 Milliarden Euro der Einnahmen flossen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, 151 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Das Geld steht aber keineswegs nur für die Produktion von redaktionellen Inhalten zur Verfügung, sondern ein Teil wird zum Beispiel auch für Pensionen benötigt. Und natürlich werden aus den Einnahmen auch die Verwaltungskosten bezahlt. Wie die FAZ online berichtet, kostet der Einzug des Rundfunkbeitrags allein 173 Millionen Euro, das entspricht 2,17 Prozent der Gesamterträge. Der Beitragsservice beschäftigt 962 Mitarbeiter.

Hintergrund: Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzte 2013 die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die mit ihren fast schon legendären Werbespots und den berüchtigten GEZ-Kontrolleuren, die von Wohnung zu Wohnung zogen, einen zweifelhaften Ruf genoss. Seitdem spricht man von Rundfunkbeitrag anstatt von Rundfunkgebühr, die auch als GEZ-Gebühr bezeichnet wurde.

Mit der Umstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag änderte sich auch die Berechnungsgrundlage. Die Rundfunkgebühr war bis Ende 2012 pro Gerät erhoben worden, der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 dagegen pro Haushalt erhoben.

Zweitwohnungen: Nach einem BGH-Urteil vom 18. Juli 2018 sind Zweitwohnungen aber von dem Rundfunkbeitrag befreit. In der Praxis ist dabei aber einiges zu beachten: So muss bei einem Ehepaar zum Beispiel der identische Partner sowohl für die Erst- als auch für die Zweitwohnung den Rundfunkbeitrag bezahlen, um sich für die Zweitwohnung befreien zu lassen. Bezahlt dagegen der eine Partner den Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und der andere Partner den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung, so kann sich das Paar nicht von dem Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen.

Bis Ende 2018 gingen insgesamt 233.500 Vorgänge zur Befreiung für Nebenwohnungen beim Beitragsservice ein. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 konnte gut die Hälfte dieser Vorgänge bearbeitet werden. Wie viele Zweitwohnungen dann aber tatsächlich vom Rundfunkbeitrag befreit werden, kann der Beitragsservice derzeit noch nicht sagen. Zum 31. Dezember 2018 führte der Beitragsservice nur rund 19.500 befreite Nebenwohnungen in seinem Bestand.


Die öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühr soll teurer werden - aber warum eigentlich?

Zur Startseite