Ansparabschreibung wurde ersetzt

So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag in der Praxis

26.08.2009

Betriebliche Nutzung:

Da der Abzugsbetrag eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 Prozent verlangt, müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Zwei Besonderheiten sind bei Pkws zu beachten: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zählen zur betrieblichen Nutzung. Wird aber von der Ein-Prozent-Regelung Gebrauch gemacht, geht das Finanzamt grundsätzlich von einer privaten Nutzung von mehr als zehn Prozent aus.

Verzinsung:

Wird der Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht, ist der Unterschiedsbetrag zu verzinsen. Das ersetzt den bisherigen Gewinnzuschlag bei der Ansparabschreibung. Den Investitionsabzugsbetrag können Sie übrigens erstmalig für das Jahr 2007 nutzen, denn das neue Recht gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 17. August 2007 enden. Zuvor gebildete Ansparabschreibungen sind nach altem Recht beizubehalten und aufzulösen, können aber nicht mehr aufgestockt werden. Denkbar wäre nur, die Ansparabschreibung vorzeitig aufzulösen und stattdessen einen Investitionsabzugsbetrag geltend zu machen.

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: mwinkler@shc.de, Internet: www.shc.de

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