Nicht alles glauben, was der Computer ausgerechnet hat

Steuerbescheide - so prüfen Sie richtig

12.12.2008

Die Einkommensteuerbescheide enthalten in der Regel folgende Punkte:

- Finanzamt, Steuernummer und Datum,

- Name und Anschrift des Steuerzahlers (im allgemeinen Steuerschuldner),

- Festsetzung,

- Besteuerungsgrundlagen,

- Erläuterungen,

- Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung und

- Rechtsbehelfsbelehrung.

Die Ausgestaltung dieser Punkte ist in den Bundesländern nicht einheitlich. Besondere Bedeutung für die Prüfung des Bescheids haben die Positionen "Besteuerungsgrundlagen" und "Erläuterungen". Unter den "Erläuterungen" am Ende des Steuerbescheids soll das Finanzamt den Steuerzahler darauf aufmerksam machen, dass von den Angaben der Steuererklärung abgewichen wurde. Diese Position muss daher bei der gesamten Prüfung des Bescheids im Auge behalten werden. Hier werden auch Hinweise zur Vorläufigkeit von Steuerbescheiden gegeben.

Raster

Zur Prüfung des Einkommensteuerbescheides kann folgender Raster dienen:

- Stimmen Namen und Anschrift des Steuerpflichtigen?

- Wurden die Einnahmen und Abzugsbeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) richtig angesetzt?

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