Tipp
Anstelle des Einspruchs kann innerhalb der Monatsfrist auch eine sogenannte "schlichte Änderung" beantragt werden. In diesem Fall dürfen die Finanzämter nur den kritisierten Fehler beseitigen. Andere Änderungen sind nicht möglich. Es empfiehlt sich, eine schlichte Änderung schriftlich zu beantragen.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland - Steuertipps, www.steuerzahler.de