Aktuelle Regelung

Steuerliche Fragen zum betrieblichen Fuhrpark, Teil 2

08.10.2008

5. Wie wird bei mangelhaftem oder fehlendem Fahrtenbuch gerechnet?

Greift die 1%-Regel nicht, weil das Fahrzeug kein notwendiges Betriebsvermögen darstellt, und führt der Unternehmer kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, steht der Umfang der Privatnutzung nicht fest. Daher ist er zu schätzen. Als Maßstab eignet sich hier die repräsentative, formlose Aufzeichnung über drei Monate. Fehlt es an geeigneten Unterlagen, darf das Finanzamt den Anteil der privaten Nutzung sachgerecht schätzen und von einem mindestens 50%igen privaten Nutzungsanteil ausgehen.

Ausblick

Über das Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) soll es über den neuen § 15 Abs. 1b UStG zu einem 50%igen Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeugaufwendungen kommen, sofern das Kfz auch für unternehmensfremde Zwecke verwendet wird. Im Gegenzug soll über den neuen § 3 Abs. 9a S. 2 UStG die Besteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung des Fahrzeugs als unentgeltliche Wertabgabe entfallen. Sofern der Betriebsinhaber seinen Pkw nur in geringem Umfang privat nutzt, bringt das erhebliche Nachteile und beim Erwerb finanzielle Einbußen. 9,5 % der bezahlten Vorsteuer lassen sich nicht mehr beim Finanzamt geltend machen.

Da die im Regierungsentwurf des JStG 2009 vorgesehene Wiedereinführung der Vorsteuerbeschränkung für gemischt genutzter Fahrzeuge frühestens für die Fahrzeuge angewendet werden kann, die ab dem 1.1.2009 für das Unternehmen bezogen werden, haben Unternehmer eine ausreichende Vorbereitungsphase.

Quelle: www.haufe.de/steuern

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