Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen

17.05.2006

1.2 Steueränderungsgesetz 2007

1.2.1 Status

Der Entwurf des "Steueränderungsgesetzes 2007" wurde am 10. Mai 2006 vom Bundeskabinett beschlossen (zum Download am Ende des Beitrags). Das Gesetz soll vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2006 verabschiedet werden.

1.2.2 Inhalte

Die im Entwurf genannten Maßnahmen sollen am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

- Einkommensteuer: Kürzung der Entfernungspauschale mit Ausschluss des Abzugs der ersten 20 Entfernungskilometer, § 9 EStG.

- Einkommensteuer: Abschaffung des Abzugs für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, die nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilden, § 4 Abs. 5 EStG.

- Einkommensteuer: Anhebung des Steuersatzes für Spitzenverdiener um 3 Prozentpunkte ("Reichensteuer"), §§ 32a, 32c EStG (trotz möglicher Verfassungswidrigkeit). Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird.

- Einkommensteuer: Absenkung des Sparerfreibetrags von 1.370 Euro / 2.740 Euro auf 750 Euro / 1500 Euro, § 20 Abs. 4 EStG.

- Einkommensteuer: Gewährung des Kindergelds / Kinderfreibetrags nur mehr bis zum 25. Lebensjahr (bisher 27. Lebensjahr), § 32 Abs. 4 EStG.

- Einkommensteuer: Aufhebung der Steuerfreiheit für Bergmannsprämien, § 3 Nr. 46 EStG.

- Einkommensteuer: Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten, § 49 Abs. 1 EStG.

- Einkommensteuer: Erfassung der inländischen Einkünfte beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen, § 49 Abs.1 EStG.

- Einkommensteuer/Körperschaftsteuer: Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz, §§ 50g und 50h EStG, § 26 Abs. 6 KStG.

Wichtig: Bei allen Einzelregelungen sind Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich!

Hinweis: Alle weiteren im Rahmen der Koalitionsgespräche vereinbarte Einzelregelungen sollen im Herbst 2006 in einem separaten Gesetz veröffentlicht werden. Welche Regelungen umgesetzt werden, wegfallen oder neu hinzukommen, ist noch offen.

1.3 Mittelstandsentlastungsgesetz

1.3.1 Status

Der Entwurf eines "Mittelstandsentlastungsgesetzes" (Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft) wurde vom Bundeskabinett am 25. April 2006 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

1.3.2 Inhalte

- Umsatzsteuer: Erleichterungen bei der Vorsteuerberichtigung durch eine Änderung von § 15a bzw. § 27 UStG, In-Kraft-Treten: 1.1.2007.

- Umsatzsteuer: Die Grenze in § 33 Satz 1 UStDV für Kleinbetragsrechnungen soll von bisher 100 auf 150 Euro erhöht werden, In-Kraft-Treten: 1. Januar 2007.

- Abgabenordnung: Die steuerliche Buchführungspflichtgrenze in § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO soll von 350.000 auf 500.000 EUR angehoben werden. In-Kraft-Treten: 1. Januar 2007.

Wichtig: Bei allen Einzelregelungen sind Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich!

1.4 Investitionszulagengesetz 2007

1.4.1. Status

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2006 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein Investitionszulagengesetz 2007 veröffentlicht. Das Gesetz soll vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2006 verabschiedet werden.

1.4.2 Inhalte

Das Investitionszulagengesetz verlängert die Investitionszulage über 2006 hinaus bis Ende 2009. Die Investitionszulage konzentriert sich auf das verarbeitende Gewerbe, die produktionsnahen Dienstleistungen und bezieht erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe ein. Der Entwurf sieht eine Beibehaltung der nach dem Investitionszulagengesetz 2005 gewährten Fördersätze vor. Allerdings erfolgte eine Anpassung der Förderbedingungen an geänderte EU-rechtliche Regelungen.

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