Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen

17.05.2006

1.5 Stromsteuergesetz

1.5.1 Status

Den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes" hat das Bundeskabinett am 15. März 2006 beschlossen. Das Gesetz soll vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2006 verabschiedet werden (zum Download am Ende des Beitrags).

1.5.2 Inhalte

- Einführung einer Kohlesteuer im neuen Energiesteuergesetz: Beim Einsatz von Kohle zur Wärmeerzeugung ist mit einer durchschnittlichen Steuerbelastung von 0,22 Euro pro qm Wohnfläche zu rechnen. In-Kraft-Treten: 1. August 2006.

- Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen: In der Land- und Forstwirtschaft verwendete reine Biokraftstoffe bleiben aber von der Steuer befreit. In-Kraft-Treten: 1. August 2006. Zu der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Änderung, wonach die die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspflicht ersetzt werden soll, wird die Bundesregierung einen gesonderten Gesetzentwurf vorlegen, der zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll.

Wichtig: Bei allen Einzelregelungen sind Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich.

1.6 Weitere geplante Neuregelungen

- Unternehmensteuerreform 2008: Auf die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform 2008 will sich die Koalition noch vor der Sommerpause einigen. Das Ende des Gesetzgebungsverfahrens wird voraussichtlich erst 2007 erfolgen. Die Inhalte sind koalitionsintern weiter umstritten (siehe Tagespresse).

- Elterngeld: Die Koalition hat sich Ende April 2006 auf die Einführung eines Elterngeldes als einkommensabhängige Leistung für die Eltern neugeborener Kinder verständigt. Ein Elternteil soll dabei 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich erhalten. Das Elterngeld erhalten wahlweise Mütter oder Väter, die im ersten Lebensjahr des Kindes auf den Beruf verzichten. Es wird bis zu zwölf Monate ausgezahlt und um zwei "Vätermonate" verlängert, sofern der Vater mindestens für diese Zeit zu Hause bleibt und sich um die Betreuung kümmert. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Arbeitslose, Geringverdiener oder Studenten wird ein Sockelbetrag von 300 Euro bezahlt, der nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird. Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten, ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Alleinerziehende können die "Vätermonate" zusätzlich für sich beanspruchen. Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um wieder in ein Arbeitsverhältnis einzutreten, ist ein "Geschwisterbonus" bei der Einkommensberechnung vorgesehen. Zeitplan: In-Kraft-Treten 1. Januar 2007. Das Kabinett wird voraussichtlich am 14. Juni 2006 den Gesetzentwurf beschließen, Verabschiedung im Bundesrat noch vor der Sommerpause.

- Erbschaftsteuerreform: Geplant ist die Einführung eines "Abschmelzmodells", wonach die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen über einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet und für jedes Jahr der Betriebsfortführung in Höhe von einem Zehntel erlassen wird. Wer innerhalb der 10 Jahre seit Erbfall oder Schenkung den Betrieb oder Teile des Betriebsvermögens veräußert oder Betriebsvermögen entnimmt, muss anteilig Erbschaftsteuer entrichten. Die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften soll nur entlastet werden, wenn der Erblasser eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent hält sowie auf einen Betrag von 100 Mio. Euro beschränkt werden ("Deckelung"). "Nicht produktives" Vermögen (Geld, Wertpapiere oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) soll nur entlastet werden, wenn es fremdfinanziert ist. Zeitplan: In Kraft-Treten 1. Januar 2007. Es liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Wann sich das Bundesverfassungsgericht zu den bewertungsrechtlichen Fragen äußert, ist noch offen.

2. Überblick über die verabschiedeten und in Kraft getretenen Neuregelungen für 2006

- Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2005 wurde am 5. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1095, verkündet.

- Das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 26. April 2005 wurde am 5. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1091, verkündet.

- Das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. Dezember 2005 wurde am 30. Dezember 2005 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 3683, verkündet.

- Das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 wurde am 30. Dezember 2005 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 3682, verkündet.

- Das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005 wurde am 30. Dezember 2005 im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 3680, verkündet.

2.1 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. April 2006 / Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 26. April 2006

Das "Wachstumsgesetz" enthält entlastende Maßnahmen, während das "Missbrauchsgesetz" belastende Maßnahmen für die Steuerpflichtigen vorsieht. Die Regelungen traten grundsätzlich "am Tag nach der Verkündung" im Bundesgesetzblatt in Kraft (6. Mai 2006), einzelne Regelungen aber auch (rückwirkend) zum 1. Januar 2006 bzw. zum 1. Juli 2006. Im Folgenden werden die geplanten Neuregelungen - nach Steuerarten gegliedert - dargestellt.

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