Technische Umsetzung problematisch

Suchmaschinen und Webshop – Preise dürfen nicht abweichen

19.07.2010

Erst Preissuchmaschine aktualisieren, dann Preise im Internet-Shop ändern

So kann man letztlich die technische Anforderung des BGH zusammenfassen. Zumindest wenn der Preis steigt, muss der Shopbetreiber gewährleisten, dass in sämtlichen Preissuchmaschinen, in denen er gelistet ist, dort erst die neuen Preise angezeigt werden und erst dann die Preise im Internetshop abgeändert werden.

In der Praxis führt dies zu mehreren Problemen: Zum einen ergibt sich ein ganz erheblicher logistischer Aufwand, wenn - was nicht unüblich ist - Shopbetreiber in mehreren Preissuchmaschinen gelistet sind.

Ein bisher nicht gelöstes Problem ist der Umstand, dass Preissuchmaschinen offensichtlich zum Teil längere Zeit brauchen, um eine Aktualisierung vorzunehmen. Im vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Anbieter idealo.de den neuen Preis sogar mitgeteilt, 20 Stunden später war der falsche Preis jedoch immer noch in der Suchmaschine angegeben. Bei Google Base sollen die Aktualisierungen zum Teil sogar bis zu 2 Tagen dauern.

Letztlich müssten Preissuchmaschinen-Betreiber ihre Hausaufgabe machen und gewährleisten, dass zeitnah eine entsprechende Aktualisierung vorgenommen und veröffentlicht wird.

Shopbetreiber selbst müssen künftig darauf achten, die Preisänderungen erst dann in den Shop einzupflegen, wenn sämtliche (!) von ihm genutzten Suchmaschinen auch den neuen Preis gelistet haben.

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