Technische Umsetzung problematisch

Suchmaschinen und Webshop – Preise dürfen nicht abweichen

19.07.2010

Praxistipp:

Die Vorgaben des Bundesgerichtshofes sind eindeutig: Wenn sich Preise im Internetshop ändern, insbesondere die Preise steigen, muss gewährleistet sein, dass die geänderten Preise in sämtlichen genutzten Preissuchmaschinen aktualisiert worden sind und auch dort aktuell angezeigt werden, bevor der Preis im Internetshop geändert wird. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Kontakt:

Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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