Original oder Kopie?

Vollmacht bei Abmahnungen

28.01.2011

Fazit für Online-Händler

Die Entscheidung des BGH ist leider nicht dazu geeignet, das wettbewerbsrechtliche Abmahnwesen im Internet einzudämmen. Den Online-Händlern im Internet auf eBay, Amazon und Co. ist nun eine weitere Verteidigungsmöglichkeit gegen die Abmahner abhandengekommen.

Aus der täglichen Praxis ist bekannt, dass die fehlende Originalvollmacht sehr häufig ein weiterer Grund zur Beanstandung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung war, der ab sofort aufgrund der BGH-Rechtsprechung nicht mehr zu beachten ist.

Das Abmahnwesen wird sich also noch verschärfen, da es noch leichter geworden ist, Abmahnungen auszusprechen. (oe)

Der Autor Rechtsanwalt Mark Schomaker ist Rechtsanwalt und arbeitet in den Schwerpunkten IT-Recht, Online-Recht, Wettbewerbsrecht, ElektroG und Vertragsrecht.

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Schomaker, Ravensberger Str. 12, 33824 Werther, Tel.: 05203 9778963, Internet: www.recht-und-vertrag.de

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