Sachbezüge beachten

Weihnachten feiern - ohne Fiskus

10.11.2008

Auch Familienmitglieder dürfen mitfeiern

Das Finanzamt hat nichts dagegen, wenn auch Familienmitglieder, zum Beispiel die Ehepartner, der Freund oder die Freundin der Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Allerdings müssen Sie dann die Kosten noch penibler im Auge behalten. Der Grund: Dürfen Angehörige teilnehmen, werden deren anteilige Kosten dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und bei dessen 110-Euro-Freigrenze mit berücksichtigt.

Beispiel: Eine Firma hat 25 Mitarbeiter. Die Geschäftsleitung entschließt sich, dass auch die Angehörigen an dem Weihnachtsessen teilnehmen dürfen. Gesamtkosten: 2.700 Euro für 50 Teilnehmer. Die Rechnung des Finanzamts sieht wie folgt aus:

- Gesamtkosten: 2.700 Euro

- Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter: 25

- Anzahl der Teilnehmer insgesamt: 50

- Kosten pro Mitarbeiter (2.700 Euro / 25 Mitarbeiter): 108 Euro

Fazit: Die Veranstaltung erfüllt die Steuervorschriften, da die Kosten pro teilnehmendem Mitarbeiter unter 110 Euro liegen.

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