Wettbewerbsrecht

Werbung mit Großereignissen

06.11.2012

Fazit

Die Werbung im Zusammenhang mit Großereignissen ist nicht per se durch das Wettbewerbsrecht untersagt. Jedoch sollte sowohl bei der Wortwahl als auch der Darstellung der Werbung genau die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. (oe)

Der Autor Rolf Albrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht in der Kanzlei volke2.0. Rechtsanwalt Albrecht schreibt regelmäßig als Gastautor Beiträge für den Shopbetreiber-Blog.
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