Überblick zur Arbeitnehmerhaftung

Wofür Mitarbeiter geradestehen müssen

07.05.2009
Welche Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers vorkommen können und wie sie juristisch zu werten sind, beschreibt Fenimore von Bredow*.

Unter dem Begriff "Arbeitnehmerhaftung" werden allgemein die Folgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit zusammengefasst. Solche Pflichtverletzungen können z. B. sein:

- Schlechtarbeit (mangelnde Arbeitsqualität, Produktion von Ausschuss)

- mangelhafte Beaufsichtigung oder Bedienung von Eigentum des Arbeitgeber (Beschädigung von Maschinen oder Fahrzeugen)

- Schädigung von Personen (Verletzung von Kollegen, Kunden oder Dritten)

- Vernachlässigung sonstiger Pflichten (z.B. Obhuts- oder Herausgabepflichten bzgl. Material, Werkzeug oder Geld)

Da die Folgen solcher Pflichtverletzungen oft gravierende Folgen für den Arbeitnehmer haben können, die ihn schnell finanziell ruinieren können, gilt im Arbeitsrecht folgende Besonderheit.

Die "normalen" Regelungen zur Haftung und zum Schadensersatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weitestgehend durch Haftungsmilderungen verdrängt. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

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