Worauf es bei Verträgen zur Homepage-Gestaltung ankommt

07.06.2005

Sonstige Regelungen

Wie in vielen anderen Verträgen auch, sollten folgende Inhalte ebenfalls vertraglich festgelegt sein:

- Haftung

- Gewährleistung

- Anwendung des deutschen Rechts

- Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten

Bei der Haftung und der Gewährleistung kann der Einfachheit halber auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen werden.

Steckbrief des Autors: Thomas Feil arbeitet in Hannover als Anwalt.. Zu seinen Schwerpunkten gehören EDV-, Internet- und Wettbewerbsrecht. Kontakt: www.recht-freundlich.de

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