Sonstige Regelungen
Wie in vielen anderen Verträgen auch, sollten folgende Inhalte ebenfalls vertraglich festgelegt sein:
- Haftung
- Anwendung des deutschen Rechts
- Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten
Bei der Haftung und der Gewährleistung kann der Einfachheit halber auf die gesetzlichen Vorschriften verwiesen werden.
Steckbrief des Autors: Thomas Feil arbeitet in Hannover als Anwalt.. Zu seinen Schwerpunkten gehören EDV-, Internet- und Wettbewerbsrecht. Kontakt: www.recht-freundlich.de