Widerrufsrecht

eBay schlampt

17.06.2010

Missverständliche Informationen im eBay-Rechtsportal

Würde eBay diesen Umstand offensiv kommunizieren, könnten Händler sich auf die technische Unzulänglichkeit von eBay einstellen. Im eBay-Rechtsportal muss man jedoch schon genau hinschauen, um als gewerblicher eBay-Händler keine Fehler zu machen.

Falsch ist bereits die Information "Auf dem eBay-Marktplatz können Verkäufer ab dem 11.06.2010 grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen." Das Wort "grundsätzlich" eröffnet sich eigentlich keiner Auslegung, ist jedoch schlichtweg falsch, solange eBay keine automatische E-Mail-Information über das Widerrufsrecht zur Verfügung stellt.

Auch die weitere Information im eBay-Rechtsportal ist mehr als missverständlich. Es heißt dort:

"Hinweis: eBay wird die in Mein eBay hinterlegte bzw. im Verkaufsformular im Feld "Rücknahmebedingungen" angegebene Widerrufs- oder Rückgabebelehrung des Verkäufers voraussichtlich ab Juli 2010 in die E-Mail zum Angebotsende integrieren. Wenn Sie ein externes Verkäufertool verwenden, ist dies eventuell bereits jetzt gewährleistet. Wenn Sie ein externes Verkäufertool verwenden, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss an den Käufer zu senden, können Sie selbstverständlich ab dem 11.06.2010 von der günstigeren Rechtslage profitieren."

Um zu verstehen, was eBay durch diese etwas "verschwurbelte" Information tatsächlich meint, muss man mehrere Denkschritte gehen:

Wenn kein externes Verkäufertool verwendet wird, kann man nicht von der günstigen Rechtslage profitieren. Im zweiten Schritt müsste der eBay-Händler dann darauf kommen, dass er in diesem Fall noch weiterhin mit der Monatsfrist belehren muss.

Zur Startseite