Widerrufsrecht

eBay schlampt

17.06.2010

Praktische Folgen

Bis eBay es geregelt bekommt, eine automatische Information über das Widerrufsrecht per Mail nach Vertragsschluss zu gewährleisten, kann ein eBay-Händler somit nur dann die 14-Tages-Frist in Anspruch nehmen, wenn immer und unter allen Umständen gewährleistet ist, dass der Verbraucher spätestens am Tag nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung per E-Mail erhält. Verkäufertools, wie bspw. Afterbuy, können dies gewährleisten.

Theoretisch ist es auch möglich, dass eBay-Händler per Hand nach Vertragsschluss Ihre Kunden über das Widerrufsrecht informieren. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass natürlich auch am Wochenende oder an Feiertagen der gewerbliche eBay-Händler per Hand und individuell Widerrufsbelehrungen per Mail versenden muss. Dies halten wir für unpraktikabel und fehlerträchtig. Dies gilt umso mehr, wenn eBay-Händler kein Verkäufertool verwenden und sehr umfangreich bei eBay verkaufen.

Informationen von eBay für den Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme problematisch

Eng verknüpft mit der Frage zwei Wochen und ein Monat im Rahmen der Widerrufsfrist ist die Frage des Wertersatzes für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Auch hier ist ab dem 11.06.2010 Voraussetzung, dass der Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss über diese Rechtsfolge informiert wird. Wer kein Verkäufertool verwenden, das eine automatische Information über das Widerrufsrecht und die Informationen zum Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gewährleistet, kann auch hier auf keinen Fall einen Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme geltend machen.

Ohnehin bleibt das Problem, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2009, Az.: c 4 89/07 ein Wertersatz für ein "Ausprobieren" der Ware im deutschen Recht nicht EU-rechtskonform ist. Nach unserer Auffassung ist Folge, dass, egal wann der Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt wird, auch ab dem 11.06.2010 ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nicht geltend gemacht werden kann. Der Gesetzgeber plant bereits diesbezüglich eine Gesetzesänderung, in der die Widerrufsfolgen auch der neuen Widerrufsbelehrung noch einmal abgeändert werden. Wann dieses Gesetz in Kraft tritt, ist zurzeit noch vollkommen unklar. eBay sagt im Rechtsportal: "Wie in der Zwischenzeit über die Wertersatzpflicht zu belehren ist, ist rechtlich umstritten." Dies ist wohl wahr.

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