Widerrufsrecht

eBay schlampt

17.06.2010

Fehler in der Muster-Widerrufsbelehrung von eBay

eBay stellt eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Die Informationen sind nach unserem Eindruck für den juristischen Laien unverständlich. Hinzukommt, dass eBay Mitte Mai 2010 in der Muster-Widerrufsbelehrung nach neuem Recht einen Fehler in den Widerrufsfolgen hatte, der wohl daraus resultierte, dass die Muster-Belehrung nicht sorgfältig nach den Gestaltungshinweisen "zusammengesetzt" wurde.

Immerhin wird auf dieser Seite etwas deutlicher, wann Händler eine Frist von einem Monat einräumen müssen. Interessanterweise schließt eBay den Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme im Muster aus. Wir können jedenfalls nicht empfehlen, dieses Muster ohne anwaltliche Beratung zu übernehmen.

Praxistipp:

Wie der Umstand zu bewerten ist, dass eBay eine automatische Information über das Widerrufsrecht per E-Mail zum 11.06.2010 nicht gewährleisten konnte, mag jeder selbst beurteilen. Die Absicht des Gesetzgebers, mit dem neuen Widerrufsmuster Rechtssicherheit zu schaffen, wird jedenfalls zurzeit von eBay konterkariert.

Sicherlich wird spätestens im Juli 2010, wenn eBay die technischen Voraussetzungen für eine unverzügliche Information über das Widerrufsrecht per E-Mail geschaffen hat, Ruhe eintreten. Bis dahin befürchten wir jedoch erhebliche Abmahnwellen. Einschlägig bekannte Abmahner werden es sich nicht nehmen lassen, aufgrund des neuen Belehrungsmusters, das eigentlich Rechtssicherheit schaffen sollte, letztmalig mit Abmahnungen zum Thema Widerrufsrecht abzukassieren.

Wir empfehlen jedenfalls eBay-Händlern, die nicht über ein Verkaufstool verfügen, das hundertprozentig gewährleistet, dass die Informationen über das Widerrufsrecht per E-Mail spätestens am Tag nach Vertragsschluss beim Verkäufer ist, auf jeden Fall die Monatsfrist zu verwenden. Auf einen Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sollte verzichtet werden. Von Planungen, per Hand nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht per E-Mail zu informieren, raten wir auf jeden Fall ab.

Ruhe wird erst dann einkehren, wenn eBay im Juli die automatische Information gewährleistet.

Persönliche Einschätzung

Zum 11.06.2010 gibt es eine neue Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers. Die Widerrufsbelehrung eröffnet in der Theorie auch eBay-Händlern die Möglichkeit, mit einer Widerrufsfrist von zwei Wochen zu belehren, statt wie bisher mit einem Monat. Die entsprechenden Regelungen im neuen Gesetz sind auf Grund erheblicher Lobby-Arbeit von eBay zustande gekommen.

Skandalös ist der Umstand, dass eBay in der technischen Umsetzung gepatzt hat und keine technischen Voraussetzungen zur Verfügung stellt, so dass alle eBay-Händler mit der 14-Tages-Frist belehren können. Dies ist um so skandalöser, wenn man bedenkt, dass die Gesetzesänderung letztlich eng mit der Lobby-Arbeit von eBay verknüpft ist und eBay auf der anderen Seite schon seit zehn Monaten von diesem Umstand weiß. Ich meine, dass dies durchaus eine Meldung wert ist. Hinzukommt, dass die Informationen von eBay selber auf der eBay-Internetseite mehr als missverständlich sind. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Kontakt und Infos: Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

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